AGB | Werkleistungen
1. VERTRAGSPARTNER UND GELTUNG DIESER AGB
1.1. Die QuickConcept GmbH, Am Gewerbepark 5 Halle 1, 12683, Berlin, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Beck und Stefan Schilling | E-Mail-Adresse: info@quickconcept.de | Telefon: 030 – 346 557 611 (nachfolgend „Unternehmer“) erbringt Dienstleistungen im Bereich Verbrauchsgüter, Geräte, Möbel, Sport Ernährung, Entwicklung, Vertrieb, Herstellung und Programmierung von Software, Websites und Apps sowie Beratung zu allen Fragen der Digitalisierung und dem Handel.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, welche der Unternehmer mit einem Vertragspartner (nachfolgende „Kunde“) eingeht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch den Unternehmer nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Unternehmer stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu.
1.3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Gegenstand des Vertrages
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der zwischen den Parteien im Auftragsblatt vereinbarten Leistung, welches Gegenstand dieses Vertrages ist und diesem als Anlage beigefügt wird.
2.2. Der Unternehmer ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
2.3. Soweit die Beratung des Kunden zwischen den Parteien vereinbart wurde verpflichtet sich der Unternehmer den Kunden in seinem Tätigkeitsbereich hinsichtlich Fragen der jeweiligen Projektumsetzung im Rahmen der durch ihn zu erbringenden Tätigkeiten zu beraten und zu unterstützen. Der Unternehmer wird seine Leistungen mit dem Zeitaufwand und derjenigen Sorgfalt erbringen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung gegenüber dem Kunden notwendig ist.
2.4. Der Unternehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge nicht Gegenstand dieses Vertrages sind.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde überlässt dem Unternehmer rechtzeitig vor Ausführung des Auftrags unentgeltlich alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien, Geräte, Unterlagen, Vorgänge etc. und stellt diese dem Unternehmer erforderlichenfalls auf seine Kosten zu.
3.2. Der Kunde stellt dem Unternehmer zur Umsetzung der vertraglich geschuldeten Leistung einen Zugang zu den Räumlichkeiten zu Verfügung, in welchen die Leistungen des Unternehmers zu erbringen sind.
3.3. Werkleistungen sind durch den Kunden abzunehmen, sobald der Unternehmer das Werk fertiggestellt hat. Unerhebliche Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Haftung für Rechts- und Sachmängel bleibt davon unberührt.
3.4. Bei der Abnahme ist ein von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen, das die Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung bestätigt.
3.5. Die Inbetriebnahme bzw. Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes gilt als Abnahme.
4. Fristen und Termine
4.1. Von der Unternehmer mitgeteilte Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
4.2. Verbindlich vereinbarte Fristen und Termine beginnen mit Abschluss dieses Vertrages, jedoch nicht bevor alle vom Kunden zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht bevor der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Vergütung
5.1. Es gilt die im Auftragsblatt oder Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Unternehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Unternehmer alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten Dritter freistellen.
5.3. Barauslagen und besondere Kosten, die der Unternehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5.4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
6. Erfindungen und Einräumung von Nutzungsrechten
6.1. Erfindungen, die gemeinschaftlich von Mitarbeitern Unternehmers und des Kunden während der Ausführung eines Auftrags gemacht werden, sowie hierfür erteilte Schutzrechte stehen beiden Vertragspartnern gemeinsam zu.
6.2. Erfindungen, die während der Ausführung eines Auftrags von Mitarbeitern einer Vertragspartei gemacht werden, sowie hierfür erteilte Schutzrechte, gehören der jeweiligen Partei alleine.
(3) Die Gewährung von Lizenzen an Erfindungen im Sinne von Ziffer 6.1. und 6.2. und an dafür erteilten Schutzrechten bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
6.3. Die Übertragung von Eigentum und Nutzungsrechten an den im Rahmen der Durchführung des Vertrags und des dort vereinbarten Leistungsumfangs erstellten Arbeitsergebnissen jeder Art (wie z.B. Dokumentationen, Berichte, Planungsunterlagen, Auswertungen, Zeichnungen, Programmmaterial u. ä.), die dem Kunden durch den Unternehmer bekanntgegeben wurden, bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Unternehmer behält jedoch in jedem Fall ein unentgeltliches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen für Zwecke der Forschung und Lehre.
6.4. Der Unternehmer trägt keine Verantwortung dafür, ob an sie vom Kunden oder in dessen Auftrag gelieferte technische Unterlagen gegen bestehende Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags
Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat den Unternehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf erstes Anfordern freizustellen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Der Unternehmer hat dem Kunden das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Insbesondere hat die Werkleistung der vereinbarten Leistungsbeschreibung und dem vereinbarten Leistungsumfang zu entsprechen.
7.2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.3. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, die im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.
7.4. Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit dem Unternehmer abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar bei dem Unternehmer beschäftigt oder für diese Verhandlungen beauftragt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs. 1 BGB dar.
7.5. Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmers beruhen, tritt eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen ein. Soweit den Unternehmer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Falle der Verletzung von Nebenleistungspflichten haftet die Unternehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
7.6. Der Unternehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Werke und der hiermit verbundenen Leistungen oder der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus markenrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Werke verbunden sind.
7.7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
7.8. Im Falle eines vom Unternehmer zu vertretenden Verzuges haftet der Unternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Verzugsschäden nur ersetzt werden, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist und der Unternehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
7.9. Garantien für Handelswaren werden bei Neuwaren bis zu 1 Jahr übernommen, bei gebrauchten Waren bieten wir immer „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ an. Eine Haftung ist bei gebrauchten Waren vollständig ausgeschlossen.
7.10. Erachtet die Unternehmer für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
7.11. Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab der Erbringung der jeweiligen Leistung bzw. der Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 479 Abs. 1 oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1. Soweit die Parteien einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit vereinbart haben ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende einer Vertragslaufzeit den Vertrag kündigt. Verträge ohne Vertragslaufzeit sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
8.2. Die Kündigung von Verträgen aus wichtigem Grund ist jederzeit für beide Parteien möglich.
8.3. In den Fällen der Kündigung nach Ziffer 8.1. und 8.2. hat der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich der anteiligen Vergütung für den vereinbarten Leistungsumfang, der durch die Kündigung erspart wurde, zu entrichten. Zusätzlich besteht ein Anspruch des Unternehmers auf Vergütung der Leistungen und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Kündigung – auch im Verhältnis des Kunden zu Dritten – entstanden sind.
8.4. Ist die Kündigung aus Gründen, die von dem Unternehmer zu vertreten sind, erfolgt, besteht ein Vergütungsanspruch des Unternehmers für bis dahin erbrachte Leistungen nur, soweit diese für den Kunden nutzbar sind.
8.5. Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für diese Textformklausel.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Vertragserfüllung vom Unternehmer eingesetzt wird, im Laufe des oder den auf die Beendigung des Vertrages folgenden 12 Monaten ohne Mitwirkung des Unternehmers weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.
9.3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
9.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz des Unternehmers.
9.5. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.
9.6. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.
9.7. Die Unternehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies notwendig erscheint, z.B. aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, und der Vertragspartner hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Die Unternehmer wird den Kunden im Falle der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Fall innerhalb einer dann mitzuteilenden angemessenen Frist widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig, so werden diese nach Ablauf der angemessenen Frist Bestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
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Stand: Dezember 2019